Umfrage zur Medienausstattung in den 5. Klassen

Das Ergebnis der jährlichen Ausstattungsumfrage in den neuen 5. Klassen an der Gutenbergschule.

Im Vergleich zum Vorjahr sehen wir eine Zunahme von 12 % bei den Smartphones, nachdem wir 4 Jahre lang konstant bei 51% gelegen hatten. 38 % der Kinder besitzen gar kein Handy oder ein Tastenhandy, zum Außenseiter wird also kein Kind ohne Smartphone! 🙂

 
Nutzung von Apps:
WhatsApp 42 %
Instagram 8 %
Snapchat 16 %
TikTok 20 %
Immerhin 45 % der Kinder berichten von „einer Art Kindersicherung auf einem ihrer Geräte“.
2/3 der Kinder können im Kinderzimmer online gehen, 1/3 darf das Handy sogar über Nacht im Zimmer haben – was manche der Kinder erstaunt mit „da kann man doch gar nicht richtig schlafen!“ kommentierten…
Da es in diesem Halbjahr wohl keinen gemeinsamen Info-Elternabend für alle Klassen geben wird, werde ich versuchen, bei den einzelnen Klassenelternabenden in erheblich geringerer Zeit wichtige Einsichten zu vermitteln, und meinen Vortrag unter www.youtube.com/JMSHessen empfehlen.
In den einzelnen Klassen werde ich jeweils eine Doppelstunde zum Thema „Kinder sicher im Internet“ halten.
 
Günter Steppich
Beauftragter für Jugendmedienschutz an der GBS

 

Keine Smartphones für Fünftklässler, bitte!

https://youtu.be/znZXlmsOe-U

Update Juli 2020: Unsere Handyempfehlung gilt unverändert, der Elternbrief von 2019 ist weiterhin aktuell. Auch in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 besaß „nur“ ca. die Hälfte unserer FünftklässlerInnen ein Smartphone, wir hoffen sehr, dass diese Quote im kommenden Schuljahr mindestens stabil bleibt, noch lieber wäre uns ein Rückgang. Im Unterricht der Unterstufe arbeiten wir grundsätzlich nicht mit privaten Smartphones! Für die Arbeit im Onlineunterricht ist ein Tablet, Laptop oder PC erforderlich, ein Familiengerät im Wohnzimmer ist dafür völlig ausreichend.

Update Juni 2019: =>Elternbrief: Handyempfehlung der Gutenbergschule für die Unterstufe

Die unten stehende E-Mail zum Thema Smartphones haben die Eltern unserer kommenden Fünftklässler seit 2014 schon vor den Sommerferien von uns erhalten.Im Dezember 2016 wurde dann vom Staatlichen Schulamt eine =>überarbeitete Fassung an alle Grundschuleltern im Schulamtsbereich WI/RTK verteilt.

Ein Mobiltelefon kann nur zum “Smartphone” werden, wenn es von einem smarten Nutzer bedient wird – Fünftklässler sind nach meinen Erfahrungen mit zahlreichen Schulen in ganz Hessen dazu noch nicht ansatzweise qualifiziert. In der Unterstufe erzeugen diese High-End-PCs im Hosentaschenformat zunehmend Stress unter den Kindern (insbesondere die Nutzung von WhatsApp) und bieten auf der anderen Seite so gut wie keinen Nutzen – mit Mama und Papa kommunizieren kann man auch auf einem Tastenhandy ohne Internetverbindung.

In unserer aktuellen Jahrgangsstufe 5 besitzen 21 % der Kinder gar kein Handy, 28 % ein Tastenhandy, 51 % ein Smartphone, davon 20 % mit mobilem Internet (Stand 16.08.17). Das sind immer noch deutlich zu viele Kinder mit Vollzugriff auf die digitale Erwachsenenwelt, im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das aber einen erfreulichen Rückgang um 8 %. Deutschlandweit besitzen laut einer Bitkom-Studie vom Mai 2017 67 % der 10-11jährigen ein Smartphone, es haben also definitiv nicht „alle eins“, wie gerne behauptet wird.

Dieser Text darf unter Angabe der Quelle gerne an anderer Stelle verwendet werden.

————————————————————-

Liebe Eltern der neuen Fünftklässler,

ich freue mich, dass Sie sich für die Gutenbergschule entschieden haben und wünsche Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß und Erfolg in den kommenden Jahren an unserer Schule. Als Beauftragter der GBS für Medienerziehung und Jugendmedienschutz möchte ich Sie dabei mit Ratschlägen zur Medienerziehung, und insbesondere zur Nutzung von Handys und Smartphones, nach Kräften unterstützen. Die Gutenbergschule kann und möchte Sie bei Ihrer Entscheidung über ein Smartphone für Ihr Kind keinesfalls bevormunden, ich möchte Ihnen aber an dieser Stelle zum Wohl Ihres Kindes einige wichtige Empfehlungen aus meiner langjährigen Erfahrung als Fachberater für Jugendmedienschutz mitgeben:

Sicherlich beabsichtigen etliche von Ihnen, ihren Kindern zum Übergang auf die weiterführende Schule ein Handy oder gar ein Smartphone zu schenken. Gegen ein einfaches Handy, mit dem man telefonieren und SMS schicken kann, ist in dieser Altersgruppe nichts einzuwenden, obwohl es von Seiten der Schule keinen Grund gibt, warum Ihre Kinder überhaupt ein Handy in die Schule mitbringen sollten, denn im Sekretariat kann in Notfällen jederzeit telefoniert werden. An der GBS gilt bereits seit 2004 eine Regelung für Handys, Spielekonsolen und andere tragbare elektronische Geräte, die auch in der Hausordnung verankert ist: Die Geräte müssen ausgeschaltet und im Ranzen verstaut sein. Bei Verstößen wird das Gerät eingezogen und muss von den Eltern abgeholt werden. Lehrkräfte können diese Regelung für unterrichtliche Zwecke aufheben und auch die Aufenthaltsräume der Oberstufe sind von diesem Verbot ausgenommen.

Von der Anschaffung eines Smartphones für Fünftklässler kann ich Ihnen nur dringend abraten, insbesondere in Verbindung mit mobilem Internetzugang per Flatrate! Ich hatte als Fachberater für Jugendmedienschutz des Staatlichen Schulamts und des Hessischen Kultusministeriums in den vergangenen Schuljahren alle Hände voll damit zu tun, digitale Schadensbegrenzung zu betreiben, insbesondere in Fällen von entgleisten Nacktfotos („Sexting“, auch schon in der Klassenstufe 5/6!) und Onlinemobbing per WhatsApp und Facebook, pädophilen Übergriffen in Chats sowie jugendgefährdenden Inhalten wie Pornografie und Tötungsvideos. Aber auch Tierquälervideos oder Grusel-Kettenbriefe haben das Potential, Fünftklässler heftig zu verstören. Und seit Ende letzten Jahres melden sich immer mehr Kinder in Dating-Apps wie Lovoo an oder streamen live auf Younow.com, Plattformen, von denen die Mehrzahl der Eltern noch nie gehört hat.

Der Schwerpunkt dieser Fälle lag in Klasse 6-8, es waren aber auch einige Fälle im Grundschulbereich dabei, auf der kompletten oben aufgezählten Palette, z.B. wegen einer WhatsApp-Gruppe namens „4b ohne Paula“! Über eine starke Zunahme von Problemen durch Whatsapp-Gruppen in der Unterstufe beklagen alle hessischen Schulen, mit denen ich in meiner Beraterfunktion zu tun hatte.

Aus meiner Sicht gibt es für Besitz und Nutzung von Smartphones durch Kinder unter 14 Jahren keinen einzigen plausiblen oder gar zwingenden Grund, aber jede Menge Argumente dagegen. Ein ganz simpler Aspekt ist etwa, dass die Nutzung von WhatsApp ihrem Kind jede Menge wertvolle Zeit stiehlt, die zu Lasten wichtiger anderer Aktivitäten geht, insbesondere was Hausaufgaben und reale soziale Kontakte angeht. Was Zehnjährige in zwei Stunden per WhatsApp besprechen, lässt sich in zwei Minuten per Telefon klären!

In Elterngesprächen werden drei Gründe für die Anschaffung eines Smartphones genannt:
1. Erreichbarkeit: Nachvollziehbar, v.a. bei einem längeren Schulweg, dazu reicht aber konservatives Tastenhandy.
2. Alle haben eins, mein Kind wird ausgeschlossen: Das stimmt nicht ansatzweise, siehe oben.
3. Ich kann mein Kind jederzeit per GPS orten: Ein Smartphone als digitale Fußfessel einzusetzen, finde ich geradezu absurd, nicht zuletzt nimmt man seinem Kind die Möglichkeit, selbständig zu werden, wichtige Erfahrungen zu machen, Situationen eigenständig zu lösen und damit Selbstvertrauen zu entwickeln. Steigt ein Kind einmal in den falschen Bus, sollte es diese Situation auch ohne Standleitung nach Hause lösen können und wird diesen Fehler sicher kein zweites Mal machen. Permanent eingeschaltetes GPS bedeutet zudem, dass zahlreiche Apps darauf Zugriff haben und z.B. bei Instagram und anderen Social Apps das Risiko besteht, dass bei geposteten Fotos und Texten der Standort mit veröffentlicht wird.

Laut unseren Siebtklässlern laufen übrigens in deren WhatsApp-Klassengruppen an Wochentagen zwischen 22 und 7 Uhr morgens durchschnittlich ca. 500 Nachrichten auf! Schlafmangel dank der täglichen virtuellen Übernachtungsparty ist garantiert, wenn Kinder ihre Smartphones nachts mit ins Kinderzimmer nehmen dürfen.
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/wissenschaftler-warnt-vor-schlafkiller-smartphone

keinKinderspielplatzNach meinen Erfahrungen aus den vergangenen Jahren an zahlreichen Schulen in ganz Hessen, ist erst ab der 8. Klasse immerhin eine Mehrheit der Kinder in der Lage, mit einem Smartphone einigermaßen souverän, verantwortungsbewusst und überlegt umzugehen, allerdings nur unter der Voraussetzung,  dass ihnen jemand die elementaren Nutzungsregeln beibringt, was leider eher die Ausnahme als die Regel ist. Und selbst wenn Sie Ihrem eigenen Kind den reflektierten Umgang mit diesen Geräten vermitteln können, kann niemand dieses Kind vor Inhalten schützen, die es von Freunden und Mitschülern zugeschickt bekommt. Mit einem internetfähigen Smartphone geben Sie Ihrem Kind Vollzugriff auf die komplette Erwachsenenwelt, mit all ihren unbestrittenen Vorzügen, aber auch mit jeglichen negativen Auswüchsen, vor denen Sie es im realen Leben aus gutem Grund schützen. Das Internet ist ein kompletter Spiegel des realen Lebens, und das gilt auch für vermeintlich harmlose Websites wie Google, Youtube oder Facebook. Mit zwei bis drei Klicks sind Sie hier z.B. bei Hardcore-Pornografie oder Tötungsvideos. Geben Sie nur einmal in der Google Bildersuche das Wort eklig ein. Die Frage ist daher nicht, in welchem Alter Sie ihrem Kind diese Möglichkeiten erlauben wollen, sondern vielmehr, wann sie ihm das zumuten möchten!

Auf den Smartphones mancher Unterstufenschüler kursieren Inhalte, die ich hier gar nicht als Beispiele posten dürfte, weil ich mich damit nach dem Jugendschutzgesetz strafbar machen würde. Auch wenn ihr eigenes Kind solche Inhalte abstoßend findet und niemals im Internet danach suchen würde – es genügt ein einziger problematischer Kontakt über WhatsApp, z.B. in der Klassengruppe, um Einschläge in der Seele Ihres Kindes zu erzeugen, die es nur sehr schwer verarbeiten kann, und die es Ihnen aus Scham mit hoher Wahrscheinlichkeit vorenthalten wird. Vor einem Jahr hatte ich mit einem Fall an einem Frankfurter Gymnasium zu tun, an dem in der Jahrgangsstufe 6 ein Enthauptungsvideo der Terrorgruppe IS per WhatsApp verbreitet wurde. Es dauerte Wochen, bis diese Information zu den ersten Eltern durchdrang!

Ein Smartphone mit Internetzugang ist ein Werkzeug, mit dem man sich selbst und anderen heftige psychische Verletzungen zufügen kann, und für dessen kompetente Nutzung, wie bei jedem anderen Werkzeug, ein gewisser Reifegrad erforderlich ist, über den Kinder unter 12 Jahren aus entwicklungspsychologischer Sicht noch gar nicht verfügen können. Professor Dieter Braus, Leiter der Psychiatrie in den HSK, bezeichnet diese Werkzeuge bei seinen Vorträgen gar als Waffen, er berichtet von Patienten, die mit „Smartphoneverletzungen“ in seiner Praxis  behandelt werden müssen.

Die AGB von WhatsApp erlauben dessen Nutzung erst ab 16 Jahren (!), Facebook ist erst ab 13 erlaubt und auch für auf den ersten Blick harmlose Spiele wie Clash of Clans gilt diese Altersgrenze – wussten Sie z.B., dass es in Clash of Clans hunderte von Clans mit Titeln wie “Deutsches Reich”, “Hitlerjugendcamp”, oder “Al Kaida” gibt und dass Pädophile die Chatfunktion solcher Spiele nutzen, um Kontakt zu Kindern zu suchen? Mal abgesehen von dem offensichtlichen Interesse der Hersteller am Taschengeld ihrer Kinder, die mit dem Kauf von virtuellen Juwelen für echtes Geld Bauzeiten verkürzen und ihre Kampfstärke erhöhen können. Die Zahlungsmittel dafür gibt es in jedem Supermarkt und an Tankstellen in Form von iTunes- oder Google-Play-Guthabenkarten.

Wir werden Sie noch vor den Herbstferien zu einem Medienelternabend einladen, an dem ich Ihnen kurz unser schulisches Medienkonzept vorstellen und anschließend ausführlich aufzeigen werde, warum das Internet kein Kinderspielplatz ist, und möchte Sie bitten, Ihre Entscheidung über den Kauf eines Smartphones zumindest bis zu diesem Elternabend zu vertagen. Der Schulelternbeirat der GBS hat diesen Elternabend einstimmig zur Pflichtveranstaltung erklärt, wir werden dort auch die Anwesenheit notieren, um bei digitalen Zwischenfällen den Beratungsbedarf der betroffenen Eltern besser einschätzen zu können.

In jedem Fall möchte ich Sie bitten, sich den “Handynutzungsvertrag für Kinder” anzusehen, bevor Sie Ihrem Nachwuchs das Tor zur Erwachsenenwelt aufstoßen, darin finden Sie die aus meiner Sicht wichtigsten Smartphoneregeln, die man mit seinem Kind ausführlich besprochen haben sollte, um es für die problematischen Aspekte der Handynutzung zu sensibilisieren. Ein Smartphone erfordert zwingend einen smarten Benutzer!

Unsere Handyempfehlungen:

  • Handy nicht vor Klasse 5, Smartphone erst mit ca. 14 Jahren, mobiler Internetzugang (Flatrate) ab 16 Jahren.
  • Schließen Sie für U16-Kinder keinen Vertrag ab, sondern kaufen Sie eine Prepaidkarte, das begrenzt u.a. auch Abzocke mit Abofallen und Premiumnummern sowie Missbrauch, falls das Handy verloren geht oder gestohlen wird. Zudem kann Ihr Kind dann keine hohen Beträge über in-App-Käufe ausgeben.
  • Lassen Sie vom Provider eine Drittanbietersperre einrichten. Das kostet nichts und schützt vor diversen Abzockmaschen. Bei der Telekom und bei Vodafone können Sie auch alle Premiumnummern sperren lassen.
  • Erhöhen Sie das Taschengeld um ein paar Euro und lassen Sie Ihr Kind die Kosten für die Prepaidkarte selbst tragen, dadurch lernt es einen bewussten Umgang mit dem Handy.
  • Als Alternative zum Smartphone können Sie Ihrem Kind ein Tablet kaufen, dass es zu Hause unter Ihrer Aufsicht nutzen kann. Auch hierauf sollten Sie keinen unkontrollierten Internetzugang ermöglichen, eine Kinderschutzsoftware mit einer altersgerechten Whitelist ist unerlässlich, um Ihrem Kind nicht altersangemessene Inhalte zu ersparen.
  • Die Gutenbergschule hält WhatsApp-Klassengruppen in der Unterstufe nicht für sinnvoll! WhatsApp ist laut seinen AGB ab 16 Jahren freigegeben. Wenn Sie als Eltern dies ignorieren und ihrem Kind die Nutzung von WhatsApp erlauben, sind Sie auch alleine dafür zuständig, Ihrem Kind den richtigen Umgang damit zu vermitteln und die daraus entstehenden Probleme selbst zu regeln.
  • Für den Medienunterricht verfügt die GBS über mehrere mobile Tabletwagen, die jeweils einen Klassensatz modernster Windows-Tablets enthalten. Ihr Kind benötigt daher auch für den Unterricht kein Smartphone mit Internetzugang.

Sollte Ihr Kind ihnen mit dem Argument „alle anderen haben das aber“ Druck und ein schlechtes Gewissen machen, können wir Sie mit den oben genannten Zahlen beruhigen. Sorgen wegen Ausgrenzung oder gar Mobbing, falls Ihr Kind kein Smartphone besitzt, müssen Sie sich definitiv nicht machen – diese Phänomene hatten schon immer gänzlich andere Ursachen als Markenkleidung oder andere Statussymbole, und wir können unseren Kindern auch nicht mit einem schicken Smartphone 150 Gramm Selbstvertrauen in die Hand drücken, das funktioniert nicht.

Falls Ihr Kind bereits über ein Smartphone verfügt, empfehle ich Ihnen dringend, es mit einer Kinderschutz-App wie FragFinn (iOS und Android) oder Vodafone Child Protect (Android) kindersicher zu machen. iPhones lassen sich mittels „Familienfreigabe“ und „Bildschirmzeit“ beschränken, für Androidgeräte gibt es „Google Family Link“.

Ebenso sollte Ihr Kind nicht die Möglichkeit haben, selbständig Apps auf seinem Handy zu installieren, Sie als Eltern sollten allein das Passwort zum Google-, iTunes- oder Microsoftkonto Ihres Kindes kennen, damit Sie sich jede App, die das Kind installieren möchte, gemeinsam ansehen können.

Die Söhne von Steve Jobs durften übrigens im Alter von 12 und 15 Jahren noch nicht einmal einen iPod besitzen!

Auf meiner Website www.medien-sicher.de finden Sie weitere Informationen zur Medienerziehung, unter anderem ein Quiz, mit dem Sie ihren persönlichen Wissensstand zu diesem Thema testen können:

http://www.medien-sicher.de/quiz-fit-fuer-medienerziehung

Auch für die Kinder gibt es dort ein dreiteiliges Quiz mit insgesamt 44 Fragen: http://www.medien-sicher.de/schuelerquiz-fit-fuers-internet

Für weitere Fragen rund um das Thema Medienerziehung stehe ich Ihnen immer gerne zur Verfügung.

Weitere Ausführungen zum Thema “Smartphones für Kinder?” finden Sie unter
http://www.medien-sicher.de/2013/11/liebe-eltern-eine-offene-e-mail/

Über Rückmeldungen zu diesem Schreiben freue ich mich.

Bis zum Schulstart wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern schöne Ferien und einen erholsamen Sommer!

Mit besten Grüßen

Günter Steppich

——————————

Beauftragter für Medienerziehung und Jugendmedienschutz an der Gutenbergschule
Referent für Jugendmedienschutz am Hessischen Kultusministerium
Fachberater für Jugendmedienschutz am Staatlichen Schulamt für Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis

Smartphones und Kinder – eine gute Idee?

Aktuell besitzen 33 % der 8/9jährigen und 75 % der 10/11jährigen in Deutschland ein eigenes Smartphone, bei den 12/13jährigen sind es schon 95%. Kein Problem? Oder unterschätzt die große Mehrheit der Eltern die mobilen Minilaptops mit integrierter SIM-Card und Dauerzugang zur Erwachsenenwelt?
Das Video zeigt auf, was ein Smartphone in Kinderhand bedeutet, welche hochproblematischen Inhalte aktuell auf Handys von Kindern verbreitet werden und wie man das Thema in den Griff bekommen kann. Am Ende gibt es 15+1 griffige Elterntipps.

Empfehlung: Smartphones sind ok für Jugendliche ab ca. 14 Jahren, die mit problematischen Inhalten ganz anders umgehen können als Kinder, aber auch da mit klaren Regeln (nicht beim Essen und bei Hausaufgaben, nicht nachts im Zimmer).

Wer einem Kind ein Smartphone überlässt, muss sich technisch sehr gut auskennen, um das Handy altersgemäß einzuschränken, und seinem Kind v.a. die Problembereiche des Internets ausführlich erklären, insbesondere das Thema Pädophile. Die meisten Eltern kennen sich aber sowohl technisch als auch inhaltlich eher wenig aus – was wiederum die oben genannten hohen Ausstattungsquoten erklärt. Wer auch nur halbwegs weiß, was Internet bedeutet, auf welche Inhalte und Personen Kinder darin stoßen können, und welche mächtige Sogwirkung digitale Medien auf Kinder ausüben, mutet seinem Kind diese komplexe Technologie nicht zu früh zu – und schon gar nicht uneingeschränkt, unbegleitet und unaufgeklärt.

An der Gutenbergschule besteht für Unterstufenschüler keinerlei Notwendigkeit, ein Smartphone zu besitzen. Seit Jahren besitzt nur etwa die Hälfte unserer Fünftklässler ein Smartphone. Wir nutzen in dieser Altersklasse keine privaten Handys im Unterricht, im 2. Halbjahr der 7. Klasse erhalten die Kinder eine schuleigene E-Mail-Adresse und fangen an, mit den schuleigenen Tablets und im PC-Raum zu arbeiten. Private Handys bieten zu viele Ablenkungsfaktoren (WhatsApp, Instagram, Snapchat, Spiele…), um im Unterricht konzentriert arbeiten zu können. Zudem muss, gewährleistet sein, dass alle Kinder unter denselben technischen Voraussetzungen arbeiten können, das ist bei Schülerhandys nicht gegeben.

 

https://youtu.be/znZXlmsOe-U

Erklärvideo zum Thema Bildschirmkonsum und Schulleistungen

Ich habe mal versucht, das hochkomplexe und kontrovers diskutierte Thema „Bildschirmkonsum und Schulleistung“ in einem Erklärvideo zu verarbeiten. Wurde die Schulkrise der Jungen seit Beginn der 90er durch exzessiven Bildschirmkonsum verursacht? Ich bin mir da absolut sicher! Fast jeder 5. Junge spielt an Schultagen 4 und mehr Stunden, das ist schlicht nicht schulkompatibel. Auf die anderen, leicht zu widerlegenden Erklärungsversuche für diese Entwicklung gehe ich im Video ein, ebenso auf die Frage, wie und wann das Gehirn Informationen und abspeichert und wie Bildschirmkonsum diese Prozesse beeinträchtigen kann.
Dass Jungen im Schuljahr durchschnittlich 160 Stunden weniger in Hausaufgaben und Lernen investieren, ist in Sachen Schulerfolg allerdings selbsterklärend, auch ohne Erkenntnisse aus der Hirnforschung… 😉
Nach ca. 30 Stunden Bastelarbeit ist das Ergebnis jetzt online…💪
Zum Glück habe ich mein Abi schon in der Tasche 😉
Qualitätskontrolle und Endabnahme fand erfolgreich in der 7a statt.
Auf weitere Rückmeldungen bin ich gespannt.
 
Günter Steppich

https://youtu.be/vpWAvZe8K-U

 

 

Elternbrief: Handyempfehlung der Gutenbergschule für die Unterstufe

Pilotprojekt Schul-Cloud – Gutenbergschule erprobt digitalen Unterricht

Logo Schul-CloudNach den Sommerferien arbeiten 27 Schülerinnen und Schüler der Gutenbergschule aus Wiesbaden erstmals mit der HPI Schul-Cloud. Die digitale Lernplattform wird im laufenden Schuljahr erstmals in der E-Phase mit MINT-Schwerpunkt erprobt. Die Plattform wird in den Fächern Mathematik (Frau Kaiser), Physik (Herr Meier) und Politik&Wirtschaft (Herr Rost) schwerpunktmäßig eingesetzt.

Seit mehr als einem Jahr erproben 27 Schulen aus dem nationalen Excellence-Schulnetzwerk MINT-EC die „HPI Schul-Cloud“ in der Praxis. Das Pilotprojekt wird von Hasso-Plattner-Institut (HPI) und MINT-EC durchgeführt und vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) finanziert. Seit Beginn dieses Schuljahres testen weitere 40 MINT-EC Schulen aus ganz Deutschland die digitale Lehr- und Lernplattform, darunter ist auch die Gutenbergschule aus Wiesbaden.

Mit der HPI Schul-Cloud macht die Gutenbergschule weitere Schritte in Richtung Digitalisierung. Die bundesweite Schulplattform stellt digitale Lerninhalte, Methoden und Werkzeuge verschiedener Anbieter für den Unterricht zur Verfügung. Diese können über einen browserbasierten Zugang, online und von jedem mobilen Endgerät genutzt werden. Eigene Server braucht die Schule dafür nicht, die Softwarewartung entfällt. Die HPI Schul-Cloud berücksichtigt seit Projektbeginn die strengen Datenschutzregelungen der EU.

Die Vorteile der Schul-Cloud

MINT-EC hat gemeinsam mit Schulen der ersten Pilotphase ein InfoKit entwickelt. Es enthält Leitfäden zur Nutzung und Einführung der HPI Schul-Cloud, Empfehlungen zur Schulorganisation, IT-Konzepte und didaktische Impulse für den Unterricht. Davon profitiert auch die Gutenbergschule.

Langfristiges Ziel von MINT-EC ist die Einbindung aller 316 MINT-EC-Schulen bis Juli 2021.

Das HPI entwickelt die Plattform unter Einbeziehung der Rückmeldung der Pilotschulen stetig weiter, um sie auf deren Anforderungen und Wünsche anzupassen. Schwerpunkt der zweiten Pilotphase ist auch, den Dialog zwischen Schulen zu fördern und die Philosophie des Teilens von Bildungsinhalten unter Lehrkräften stärker zu verankern.

Ansprechpartner: Christoph Rost (christoph.rost@msedu.gutenberg-schule.de)

51 % Smartphones in der Klassenstufe 5

Die Smartphone-Ausstattung unserer 151 neuen Fünftklässler liegt wie 2017 bei 51,3%.
23,3% haben kein Handy, 25,3% ein Tastenhandy.
39% nutzen WhatsApp, Instagram 7%, Snapchat 11%, musical.ly 12 %.
Ein Kind hat einen Facebookaccount, nutzt ihn aber nicht 😀
Grundlegende Chatregeln wurden besprochen, um Eskalationen frühzeitig vorzubeugen. Schaun mer mal…

Elternbrief des Hessischen Kultusministeriums zur Handynutzung

Zum Jahreswechsel  hat das Hessische Kultusministerium über die Staatlichen Schulämter ein Empfehlungsschreiben für Eltern zur Nutzung von Mobiltelefonen durch Kinder und Jugendliche an die Schulen verteilt. Er orientiert sich inhaltlich an dem Elternbrief, den das Staatliche Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und Wiesbaden im Dezember 2016 herausgegeben hat. Die GBS verteilt ein ähnliches Schreiben bereits seit 2013 an die Eltern der kommenden Fünftklässler.

=> Elternbrief Mobiltelefone des Hessischen Kultusministeriums 2018

Das Schreiben wurde in Zusammenarbeit mit der AG Jugendmedienschutz (http://jugendmedienschutz.bildung.hessen.de/) erarbeitet, der ich angehöre, und ist vor allem zur Information der Eltern von Schülerinnen und Schülern an Grundschulen und in der Unterstufe gedacht.

Kernaussagen des Elternbriefs:

  • Grundschüler brauchen im Normalfall gar kein Handy
  • Ab der 5. Klasse ist ein einfaches Handy ohne Internetzugang zu empfehlen
  • Ein reflektierter und vorsichtiger Umgang mit dem Internet ist erst bei Jugendlichen ab ca. 14 Jahren zu erwarten
  • Kinder- und Jugendzimmer sollten nachts handyfrei sein, um ausreichenden, ungestörten Schlaf zu gewährleisten
  • Medienerziehung ist wichtige eine Elternaufgabe, bei der man auch seine Vorbildrolle bezüglich der Mediennutzung im Blick haben sollte.

Statt dem im Schreiben angegeben IT-Fachberater Lothar Spieß, der an mich weiterverweisen würde, können Eltern sich gerne auch direkt an mich wenden.

Günter Steppich