175 Jahre Gutenbergschule – Die Jubiläumsschrift ist da!

Liebe Schulgemeinde,
liebe Freunde und Förderer der Gutenbergschule,

die Corona-Pandemie hat zwar die Festlichkeiten zum 175-jährigen Jubiläum unseres Gymnasiums zunichte gemacht, die Arbeiten an der Jubiläumsschrift aber konnte sie nicht stoppen. Deshalb freut es mich umso mehr, Ihnen zu Beginn des neuen Schuljahres berichten zu dürfen:

Die Jubiläumsschrift liegt vor!

Auf 251 Seiten bietet das mit zahlreichen Fotos versehene Buch mit seinen vielen spannenden und informativen Beiträgen alles Wissenswerte über die Schule und berichtet über Vergangenes und Aktuelles aus dem Schulleben.
Die Festschrift kann ab sofort zum Selbstkostenpreis von 15,- € erworben werden. Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie von dem Angebot regen Gebrauch machen würden.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an monica.wersching@msedu.gutenberg-gym.de.

Einschulung unter Corona-Bedingungen am 17.08.2020

Unter den Hygiene-Auflagen der Covid-19-Pandemie fanden heute die Einschulungsfeiern der Gutenbergschule in der Sporthalle am 2. Ring statt. Statt einer großen Feier gab es für jede der fünf Klassen eine Einzelfeier, die von Florian  aus der E-Phase souverän moderiert wurde. Mit Cello-Musik, einer Sporteinlage und der Schulband wurden die 150 neuen Gutenbergschülerinnen und -schüler herzlich willkommen geheißen.

Vor allem Greta aus der 6. Klasse begeisterte mit virtuosen Trampolinsprüngen. David am Cello und die Schulband zeigten, wie vielfältig das Musikangebot an der Gutenbergschule ist. Mit den neuen Klassenlehrern und den Paten aus der Oberstufe ging es dann zum eigentlichen Schulgebäude. In ihren Klassen konnten die neuen Gutenbergler dann schon einmal ihre neuen Klassenkameraden kennen lernen, während die Eltern auf dem Schulhof auf sie warteten. Am Ende waren sich alle einig: Trotz der Hygiene-Maßnahmen war es ein stimmungsvoller Start in die Zeit an der Gutenbergschule.

Sportkurswahlen für die E-Phase vom 17.08. bis 21.08.2020 online möglich

Der Sportunterricht in der E-Phase wird im Kurssystem durchgeführt. Die Sportkurse sind zweistündig und finden mittwochs von 13:30-15 Uhr statt. Für das das kommende Schuljahr 2020/21 werden sechs Kurse angeboten.

Die ausführlichen Kursbeschreibungen der Sportkurse finden Sie unten verlinkt. Bitte nehmen Sie die Kursbeschreibungen vor Ihrer Wahl zur Kenntnis, damit Sie ausreichend über die Inhalte informiert sind.

Die Wahl des Sportkurses findet online über Microsoft Forms in dem Zeitraum von Montag, 17.8.20, 8:00 Uhr bis Freitag, 21.8.20, 13:30 Uhr statt.

Bitte wählen Sie aus dem Angebot drei Kurse aus, die der Priorität nach als Erst-, Zweit- und Drittwunsch angegeben werden. Wir werden versuchen, alle Erst- und Zweitwünsche zu erfüllen, bitten aber um Verständnis, dass dies nicht garantiert werden kann.

Sportkursbeschreibungen E-Phase 2020

Link zur Online-Wahl oder QR-Code scannen.

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Melanie Uhl

Schulsportleiterin

Sportkurswahlen für die Q-Phase vom 17.08. bis 21.08.2020 online möglich

Die zweistündigen Sportkurse in der Q-Phase finden dienstags in einem Zeifenster von 15 – 18 Uhr statt. Die genaue Uhrzeit und die Räumlichkeit werden nach der Wahl bekannt gegeben.

Schüler*innen, die bereits den dreistündigen Sportkurs oder den Leistungskurs gewählt haben, wählen keinen Kurs mehr!

Die ausführlichen Kursbeschreibungen der Sportkurse finden Sie unten verlinkt. Bitte nehmen Sie die Kursbeschreibungen vor Ihrer Wahl zur Kenntnis, damit Sie ausreichend über die Inhalte informiert sind.

Die Wahl des Sportkurses findet online über Microsoft Forms in dem Zeitraum von Montag, 17.8.20, 8:00 Uhr bis Freitag, 21.8.20, 13:30 Uhr statt.

Bitte wählen Sie aus dem Angebot drei Kurse aus, die der Priorität nach als Erst-, Zweit- und Drittwunsch angegeben werden. Wir werden versuchen, alle Erst- und Zweitwünsche zu erfüllen, bitten aber um Verständnis, dass dies nicht garantiert werden kann.

Sportkursbeschreibungen Q-Phase 2020

Link zur Online-Wahl oder QR-Code scannen.

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Melanie Uhl

Schulsportleiterin

Keine Smartphones für Fünftklässler, bitte!

https://youtu.be/znZXlmsOe-U

Update Juli 2020: Unsere Handyempfehlung gilt unverändert, der Elternbrief von 2019 ist weiterhin aktuell. Auch in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20 besaß „nur“ ca. die Hälfte unserer FünftklässlerInnen ein Smartphone, wir hoffen sehr, dass diese Quote im kommenden Schuljahr mindestens stabil bleibt, noch lieber wäre uns ein Rückgang. Im Unterricht der Unterstufe arbeiten wir grundsätzlich nicht mit privaten Smartphones! Für die Arbeit im Onlineunterricht ist ein Tablet, Laptop oder PC erforderlich, ein Familiengerät im Wohnzimmer ist dafür völlig ausreichend.

Update Juni 2019: =>Elternbrief: Handyempfehlung der Gutenbergschule für die Unterstufe

Die unten stehende E-Mail zum Thema Smartphones haben die Eltern unserer kommenden Fünftklässler seit 2014 schon vor den Sommerferien von uns erhalten.Im Dezember 2016 wurde dann vom Staatlichen Schulamt eine =>überarbeitete Fassung an alle Grundschuleltern im Schulamtsbereich WI/RTK verteilt.

Ein Mobiltelefon kann nur zum “Smartphone” werden, wenn es von einem smarten Nutzer bedient wird – Fünftklässler sind nach meinen Erfahrungen mit zahlreichen Schulen in ganz Hessen dazu noch nicht ansatzweise qualifiziert. In der Unterstufe erzeugen diese High-End-PCs im Hosentaschenformat zunehmend Stress unter den Kindern (insbesondere die Nutzung von WhatsApp) und bieten auf der anderen Seite so gut wie keinen Nutzen – mit Mama und Papa kommunizieren kann man auch auf einem Tastenhandy ohne Internetverbindung.

In unserer aktuellen Jahrgangsstufe 5 besitzen 21 % der Kinder gar kein Handy, 28 % ein Tastenhandy, 51 % ein Smartphone, davon 20 % mit mobilem Internet (Stand 16.08.17). Das sind immer noch deutlich zu viele Kinder mit Vollzugriff auf die digitale Erwachsenenwelt, im Vergleich zum Vorjahr bedeutet das aber einen erfreulichen Rückgang um 8 %. Deutschlandweit besitzen laut einer Bitkom-Studie vom Mai 2017 67 % der 10-11jährigen ein Smartphone, es haben also definitiv nicht „alle eins“, wie gerne behauptet wird.

Dieser Text darf unter Angabe der Quelle gerne an anderer Stelle verwendet werden.

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Liebe Eltern der neuen Fünftklässler,

ich freue mich, dass Sie sich für die Gutenbergschule entschieden haben und wünsche Ihnen und Ihren Kindern viel Spaß und Erfolg in den kommenden Jahren an unserer Schule. Als Beauftragter der GBS für Medienerziehung und Jugendmedienschutz möchte ich Sie dabei mit Ratschlägen zur Medienerziehung, und insbesondere zur Nutzung von Handys und Smartphones, nach Kräften unterstützen. Die Gutenbergschule kann und möchte Sie bei Ihrer Entscheidung über ein Smartphone für Ihr Kind keinesfalls bevormunden, ich möchte Ihnen aber an dieser Stelle zum Wohl Ihres Kindes einige wichtige Empfehlungen aus meiner langjährigen Erfahrung als Fachberater für Jugendmedienschutz mitgeben:

Sicherlich beabsichtigen etliche von Ihnen, ihren Kindern zum Übergang auf die weiterführende Schule ein Handy oder gar ein Smartphone zu schenken. Gegen ein einfaches Handy, mit dem man telefonieren und SMS schicken kann, ist in dieser Altersgruppe nichts einzuwenden, obwohl es von Seiten der Schule keinen Grund gibt, warum Ihre Kinder überhaupt ein Handy in die Schule mitbringen sollten, denn im Sekretariat kann in Notfällen jederzeit telefoniert werden. An der GBS gilt bereits seit 2004 eine Regelung für Handys, Spielekonsolen und andere tragbare elektronische Geräte, die auch in der Hausordnung verankert ist: Die Geräte müssen ausgeschaltet und im Ranzen verstaut sein. Bei Verstößen wird das Gerät eingezogen und muss von den Eltern abgeholt werden. Lehrkräfte können diese Regelung für unterrichtliche Zwecke aufheben und auch die Aufenthaltsräume der Oberstufe sind von diesem Verbot ausgenommen.

Von der Anschaffung eines Smartphones für Fünftklässler kann ich Ihnen nur dringend abraten, insbesondere in Verbindung mit mobilem Internetzugang per Flatrate! Ich hatte als Fachberater für Jugendmedienschutz des Staatlichen Schulamts und des Hessischen Kultusministeriums in den vergangenen Schuljahren alle Hände voll damit zu tun, digitale Schadensbegrenzung zu betreiben, insbesondere in Fällen von entgleisten Nacktfotos („Sexting“, auch schon in der Klassenstufe 5/6!) und Onlinemobbing per WhatsApp und Facebook, pädophilen Übergriffen in Chats sowie jugendgefährdenden Inhalten wie Pornografie und Tötungsvideos. Aber auch Tierquälervideos oder Grusel-Kettenbriefe haben das Potential, Fünftklässler heftig zu verstören. Und seit Ende letzten Jahres melden sich immer mehr Kinder in Dating-Apps wie Lovoo an oder streamen live auf Younow.com, Plattformen, von denen die Mehrzahl der Eltern noch nie gehört hat.

Der Schwerpunkt dieser Fälle lag in Klasse 6-8, es waren aber auch einige Fälle im Grundschulbereich dabei, auf der kompletten oben aufgezählten Palette, z.B. wegen einer WhatsApp-Gruppe namens „4b ohne Paula“! Über eine starke Zunahme von Problemen durch Whatsapp-Gruppen in der Unterstufe beklagen alle hessischen Schulen, mit denen ich in meiner Beraterfunktion zu tun hatte.

Aus meiner Sicht gibt es für Besitz und Nutzung von Smartphones durch Kinder unter 14 Jahren keinen einzigen plausiblen oder gar zwingenden Grund, aber jede Menge Argumente dagegen. Ein ganz simpler Aspekt ist etwa, dass die Nutzung von WhatsApp ihrem Kind jede Menge wertvolle Zeit stiehlt, die zu Lasten wichtiger anderer Aktivitäten geht, insbesondere was Hausaufgaben und reale soziale Kontakte angeht. Was Zehnjährige in zwei Stunden per WhatsApp besprechen, lässt sich in zwei Minuten per Telefon klären!

In Elterngesprächen werden drei Gründe für die Anschaffung eines Smartphones genannt:
1. Erreichbarkeit: Nachvollziehbar, v.a. bei einem längeren Schulweg, dazu reicht aber konservatives Tastenhandy.
2. Alle haben eins, mein Kind wird ausgeschlossen: Das stimmt nicht ansatzweise, siehe oben.
3. Ich kann mein Kind jederzeit per GPS orten: Ein Smartphone als digitale Fußfessel einzusetzen, finde ich geradezu absurd, nicht zuletzt nimmt man seinem Kind die Möglichkeit, selbständig zu werden, wichtige Erfahrungen zu machen, Situationen eigenständig zu lösen und damit Selbstvertrauen zu entwickeln. Steigt ein Kind einmal in den falschen Bus, sollte es diese Situation auch ohne Standleitung nach Hause lösen können und wird diesen Fehler sicher kein zweites Mal machen. Permanent eingeschaltetes GPS bedeutet zudem, dass zahlreiche Apps darauf Zugriff haben und z.B. bei Instagram und anderen Social Apps das Risiko besteht, dass bei geposteten Fotos und Texten der Standort mit veröffentlicht wird.

Laut unseren Siebtklässlern laufen übrigens in deren WhatsApp-Klassengruppen an Wochentagen zwischen 22 und 7 Uhr morgens durchschnittlich ca. 500 Nachrichten auf! Schlafmangel dank der täglichen virtuellen Übernachtungsparty ist garantiert, wenn Kinder ihre Smartphones nachts mit ins Kinderzimmer nehmen dürfen.
http://www.swr.de/landesschau-aktuell/rp/wissenschaftler-warnt-vor-schlafkiller-smartphone

keinKinderspielplatzNach meinen Erfahrungen aus den vergangenen Jahren an zahlreichen Schulen in ganz Hessen, ist erst ab der 8. Klasse immerhin eine Mehrheit der Kinder in der Lage, mit einem Smartphone einigermaßen souverän, verantwortungsbewusst und überlegt umzugehen, allerdings nur unter der Voraussetzung,  dass ihnen jemand die elementaren Nutzungsregeln beibringt, was leider eher die Ausnahme als die Regel ist. Und selbst wenn Sie Ihrem eigenen Kind den reflektierten Umgang mit diesen Geräten vermitteln können, kann niemand dieses Kind vor Inhalten schützen, die es von Freunden und Mitschülern zugeschickt bekommt. Mit einem internetfähigen Smartphone geben Sie Ihrem Kind Vollzugriff auf die komplette Erwachsenenwelt, mit all ihren unbestrittenen Vorzügen, aber auch mit jeglichen negativen Auswüchsen, vor denen Sie es im realen Leben aus gutem Grund schützen. Das Internet ist ein kompletter Spiegel des realen Lebens, und das gilt auch für vermeintlich harmlose Websites wie Google, Youtube oder Facebook. Mit zwei bis drei Klicks sind Sie hier z.B. bei Hardcore-Pornografie oder Tötungsvideos. Geben Sie nur einmal in der Google Bildersuche das Wort eklig ein. Die Frage ist daher nicht, in welchem Alter Sie ihrem Kind diese Möglichkeiten erlauben wollen, sondern vielmehr, wann sie ihm das zumuten möchten!

Auf den Smartphones mancher Unterstufenschüler kursieren Inhalte, die ich hier gar nicht als Beispiele posten dürfte, weil ich mich damit nach dem Jugendschutzgesetz strafbar machen würde. Auch wenn ihr eigenes Kind solche Inhalte abstoßend findet und niemals im Internet danach suchen würde – es genügt ein einziger problematischer Kontakt über WhatsApp, z.B. in der Klassengruppe, um Einschläge in der Seele Ihres Kindes zu erzeugen, die es nur sehr schwer verarbeiten kann, und die es Ihnen aus Scham mit hoher Wahrscheinlichkeit vorenthalten wird. Vor einem Jahr hatte ich mit einem Fall an einem Frankfurter Gymnasium zu tun, an dem in der Jahrgangsstufe 6 ein Enthauptungsvideo der Terrorgruppe IS per WhatsApp verbreitet wurde. Es dauerte Wochen, bis diese Information zu den ersten Eltern durchdrang!

Ein Smartphone mit Internetzugang ist ein Werkzeug, mit dem man sich selbst und anderen heftige psychische Verletzungen zufügen kann, und für dessen kompetente Nutzung, wie bei jedem anderen Werkzeug, ein gewisser Reifegrad erforderlich ist, über den Kinder unter 12 Jahren aus entwicklungspsychologischer Sicht noch gar nicht verfügen können. Professor Dieter Braus, Leiter der Psychiatrie in den HSK, bezeichnet diese Werkzeuge bei seinen Vorträgen gar als Waffen, er berichtet von Patienten, die mit „Smartphoneverletzungen“ in seiner Praxis  behandelt werden müssen.

Die AGB von WhatsApp erlauben dessen Nutzung erst ab 16 Jahren (!), Facebook ist erst ab 13 erlaubt und auch für auf den ersten Blick harmlose Spiele wie Clash of Clans gilt diese Altersgrenze – wussten Sie z.B., dass es in Clash of Clans hunderte von Clans mit Titeln wie “Deutsches Reich”, “Hitlerjugendcamp”, oder “Al Kaida” gibt und dass Pädophile die Chatfunktion solcher Spiele nutzen, um Kontakt zu Kindern zu suchen? Mal abgesehen von dem offensichtlichen Interesse der Hersteller am Taschengeld ihrer Kinder, die mit dem Kauf von virtuellen Juwelen für echtes Geld Bauzeiten verkürzen und ihre Kampfstärke erhöhen können. Die Zahlungsmittel dafür gibt es in jedem Supermarkt und an Tankstellen in Form von iTunes- oder Google-Play-Guthabenkarten.

Wir werden Sie noch vor den Herbstferien zu einem Medienelternabend einladen, an dem ich Ihnen kurz unser schulisches Medienkonzept vorstellen und anschließend ausführlich aufzeigen werde, warum das Internet kein Kinderspielplatz ist, und möchte Sie bitten, Ihre Entscheidung über den Kauf eines Smartphones zumindest bis zu diesem Elternabend zu vertagen. Der Schulelternbeirat der GBS hat diesen Elternabend einstimmig zur Pflichtveranstaltung erklärt, wir werden dort auch die Anwesenheit notieren, um bei digitalen Zwischenfällen den Beratungsbedarf der betroffenen Eltern besser einschätzen zu können.

In jedem Fall möchte ich Sie bitten, sich den “Handynutzungsvertrag für Kinder” anzusehen, bevor Sie Ihrem Nachwuchs das Tor zur Erwachsenenwelt aufstoßen, darin finden Sie die aus meiner Sicht wichtigsten Smartphoneregeln, die man mit seinem Kind ausführlich besprochen haben sollte, um es für die problematischen Aspekte der Handynutzung zu sensibilisieren. Ein Smartphone erfordert zwingend einen smarten Benutzer!

Unsere Handyempfehlungen:

  • Handy nicht vor Klasse 5, Smartphone erst mit ca. 14 Jahren, mobiler Internetzugang (Flatrate) ab 16 Jahren.
  • Schließen Sie für U16-Kinder keinen Vertrag ab, sondern kaufen Sie eine Prepaidkarte, das begrenzt u.a. auch Abzocke mit Abofallen und Premiumnummern sowie Missbrauch, falls das Handy verloren geht oder gestohlen wird. Zudem kann Ihr Kind dann keine hohen Beträge über in-App-Käufe ausgeben.
  • Lassen Sie vom Provider eine Drittanbietersperre einrichten. Das kostet nichts und schützt vor diversen Abzockmaschen. Bei der Telekom und bei Vodafone können Sie auch alle Premiumnummern sperren lassen.
  • Erhöhen Sie das Taschengeld um ein paar Euro und lassen Sie Ihr Kind die Kosten für die Prepaidkarte selbst tragen, dadurch lernt es einen bewussten Umgang mit dem Handy.
  • Als Alternative zum Smartphone können Sie Ihrem Kind ein Tablet kaufen, dass es zu Hause unter Ihrer Aufsicht nutzen kann. Auch hierauf sollten Sie keinen unkontrollierten Internetzugang ermöglichen, eine Kinderschutzsoftware mit einer altersgerechten Whitelist ist unerlässlich, um Ihrem Kind nicht altersangemessene Inhalte zu ersparen.
  • Die Gutenbergschule hält WhatsApp-Klassengruppen in der Unterstufe nicht für sinnvoll! WhatsApp ist laut seinen AGB ab 16 Jahren freigegeben. Wenn Sie als Eltern dies ignorieren und ihrem Kind die Nutzung von WhatsApp erlauben, sind Sie auch alleine dafür zuständig, Ihrem Kind den richtigen Umgang damit zu vermitteln und die daraus entstehenden Probleme selbst zu regeln.
  • Für den Medienunterricht verfügt die GBS über mehrere mobile Tabletwagen, die jeweils einen Klassensatz modernster Windows-Tablets enthalten. Ihr Kind benötigt daher auch für den Unterricht kein Smartphone mit Internetzugang.

Sollte Ihr Kind ihnen mit dem Argument „alle anderen haben das aber“ Druck und ein schlechtes Gewissen machen, können wir Sie mit den oben genannten Zahlen beruhigen. Sorgen wegen Ausgrenzung oder gar Mobbing, falls Ihr Kind kein Smartphone besitzt, müssen Sie sich definitiv nicht machen – diese Phänomene hatten schon immer gänzlich andere Ursachen als Markenkleidung oder andere Statussymbole, und wir können unseren Kindern auch nicht mit einem schicken Smartphone 150 Gramm Selbstvertrauen in die Hand drücken, das funktioniert nicht.

Falls Ihr Kind bereits über ein Smartphone verfügt, empfehle ich Ihnen dringend, es mit einer Kinderschutz-App wie FragFinn (iOS und Android) oder Vodafone Child Protect (Android) kindersicher zu machen. iPhones lassen sich mittels „Familienfreigabe“ und „Bildschirmzeit“ beschränken, für Androidgeräte gibt es „Google Family Link“.

Ebenso sollte Ihr Kind nicht die Möglichkeit haben, selbständig Apps auf seinem Handy zu installieren, Sie als Eltern sollten allein das Passwort zum Google-, iTunes- oder Microsoftkonto Ihres Kindes kennen, damit Sie sich jede App, die das Kind installieren möchte, gemeinsam ansehen können.

Die Söhne von Steve Jobs durften übrigens im Alter von 12 und 15 Jahren noch nicht einmal einen iPod besitzen!

Auf meiner Website www.medien-sicher.de finden Sie weitere Informationen zur Medienerziehung, unter anderem ein Quiz, mit dem Sie ihren persönlichen Wissensstand zu diesem Thema testen können:

http://www.medien-sicher.de/quiz-fit-fuer-medienerziehung

Auch für die Kinder gibt es dort ein dreiteiliges Quiz mit insgesamt 44 Fragen: http://www.medien-sicher.de/schuelerquiz-fit-fuers-internet

Für weitere Fragen rund um das Thema Medienerziehung stehe ich Ihnen immer gerne zur Verfügung.

Weitere Ausführungen zum Thema “Smartphones für Kinder?” finden Sie unter
http://www.medien-sicher.de/2013/11/liebe-eltern-eine-offene-e-mail/

Über Rückmeldungen zu diesem Schreiben freue ich mich.

Bis zum Schulstart wünsche ich Ihnen und Ihren Kindern schöne Ferien und einen erholsamen Sommer!

Mit besten Grüßen

Günter Steppich

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Beauftragter für Medienerziehung und Jugendmedienschutz an der Gutenbergschule
Referent für Jugendmedienschutz am Hessischen Kultusministerium
Fachberater für Jugendmedienschutz am Staatlichen Schulamt für Wiesbaden und den Rheingau-Taunus-Kreis

Einschulungsfeier am 17.08.2020

Der große Tag rückt immer näher und wir freuen uns, die neuen Gutenbergschülerinnen und -schüler mit ihren Eltern am ersten Schultag begrüßen zu dürfen. Diesmal wird es aufgrund der veränderten Rahmenbedingungen keine große Veranstaltung für alle „Neuen“ geben, sondern wir werden klassenweise einschulen.

Die Feiern finden alle in der Sporthalle am Konrad-Adenauer-Ring (Nr.55) in Wiesbaden statt:

Klasse 5 s 9:00 Uhr
Klasse 5 d 10:00 Uhr
Klasse 5 c 11:00 Uhr
Klasse 5 b 12:00 Uhr
Klasse 5 a 13:00 Uhr

Wir müssen auch nach den Sommerferien auf Vorschriften im Rahmen der Corona-Pandemie achten. Daher gilt: Die zugesandte „Einlasskarte“ muss vorher ausgefüllt und unbedingt mitgebracht werden. Bitte denkt / denken Sie auch an die Mund-Nasen-Bedeckungen (Masken), die während der Veranstaltung getragen werden müssen. Wir möchten auch vom ersten Schultag an die Möglichkeit haben, digitale Angebote zu machen. Die letzte Zeit hat uns gezeigt, wie wichtig eine solche Möglichkeit im Falle einer Schulschließung ist. Daher bitten wir entsprechend dem zugegangenen Anschreiben um eine E-Mail an die dort angegebene Adresse. Der Klassenname ergibt sich aus der zeitlichen Zuordnung zur Einschulungsfeier.

Wir freuen uns sehr auf dieses besondere Ereignis unter diesen außergewöhnlichen Bedingungen.

Bis dahin wünschen wir schöne Sommerferien!!!

Euer Team der Gutenbergschule

 

 

 

11 Abiturient*innen erhalten mit dem Reifezeugnis auch ihr Diplôme du Baccalauréat

Es war im Juni 2010, als die ersten 16 Schülerinnen und Schüler der Gutenbergschule den deutsch-französischen Doppelabschluss AbiBac erhielten.

Seither haben insgesamt 147 Abiturientinnen und Abiturienten ihre Prüfungen abgelegt und alle haben ihren Doppelabschluss – deutsches Abitur plus französische Hochschulreife Baccalauréat – bestanden. Unsere Bacheliers gehören jedes Jahr zu den engagiertesten und besten Abiturienten des Jahrgangs.

In diesem Jahr gab es zunächst einige Fragezeichen, was die Durchführung der mündlichen Prüfungen betraf. Die durch die Covid-19 Pandemie bedingten Reisebeschränkungen machten es unserem französischen Prüfungsbeauftragten Herrn Bouchoucha von der französischen Schulaufsicht in Straßburg leider unmöglich, selbst die Prüfungen abzunehmen. Deshalb beauftragte er die Fachbereichsleiterin Frau Termer mit der Durchführung des französischen Prüfungsteils. In den Prüfungen stellten alle Kandidat*innen ihre ausgezeichneten Französischkenntnisse sowie ihre hervorragenden fachlichen und interkulturellen Fähigkeiten unter Beweis. Folglich gab es in diesem Jahr sogar gleich viermal die höchste Auszeichnung – die „mention très bien“.

Wir gratulieren allen 11 Absolvent*innen ganz herzlich zu ihren tollen Leistungen. Es handelt sich um: Sophia Bouhaha, Celia Compton, Marion Fezeu, Clément Hassenfratz, Jule Hein, Emily Hoquante, Ricarda Mencke, Gaspard Oppenhäuser, Lona Marie Rolle, Maria Schmal und Despina Suchier.

Die feierliche Übergabe der französischen Zeugnisse erfolgte im festlichen Rahmen der Akademischen Feier in der Lutherkirche am 24. Juni 2020.

WU-Wahlen für Jahrgang 8 ab Mittwoch 20.5. online

Liebe Schüler*innen und Eltern der Jahrgangsstufe 8,

die Info-Veranstaltungen zu den Fächern und Kursen des Wahlunterrichts ab Klasse 9 können in diesem Jahr aufgrund der Corona-Pandemie leider nicht stattfinden.

In einem bereits verschickten Eltern- und Schülerbrief haben wir versucht die wesentlichen Informationen zu den einzelnen Fächern / Kursen und zum Ablauf der online-Wahl zusammenzustellen.

Die online-Wahl beginnt am Mittwoch, den 20.5.2020 und endet am Mittwoch, den 27.5.2020.

Bei Fragen wendet euch / wenden Sie sich gerne an Frau Boczki:

birgit.boczki@msedu.gutenberg-gym.de

 

Präsenzunterricht ab dem 18.05.2020

Wir freuen uns auf die Rückkehr der Schülerinnen und Schüler aller Jahrgänge an die Gutenbergschule!

Damit Präsenzunterricht möglich ist, haben wir einiges für die Klassen der Sekundarstufe I und der E-Phase geändert:

  • Die Lerngruppen werden gedrittelt, d.h. max. 12 Schülerinnen und Schüler pro Teilgruppe;
  • Der Unterricht erfolgt nach dem Rotationsprinzip in 4 Fächern pro Tag, jeder Jahrgang hat noch mind. 8 Unterrichtstage bis zu den Sommerferien;
  • Wir haben auf 60-Minuten-Takt umgestellt;
  • Wir haben neue Unterrichtszeiten:
    • Jahrgänge 5, 6, 8 + Dikla: 8:10 Uhr bis 12:30 Uhr,
    • Jahrgänge 7, 9 + E-Phase: 9:10 Uhr bis 13:30,
    • Q-Phase: 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr;
  • Wir tragen Mund-Nasen-Bedeckungen auf den Fluren und in den Treppenhäusern (Maskenpflicht!);
  • Auf dem Pausenhof und im Gebäude gibt es neue Markierungen, damit wir den ganzen Schultag über Abstand halten;
  • Wir achten besonders auf: Richtiges Husten und Niesen, richtige Handhygiene, Desinfektion der Tische nach Unterrichtsschluss.

Wir trauen unseren Schülerinnen und Schülern zu, sich an die neuen Regeln zu halten und so Präsenzunterricht möglich zu machen.

Ausweitung des Präsenzunterrichts ab dem 18.05.2020